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www.pwg-icking.de |
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Satzung Satzung der P.W.G., Parteifreie Wählergemeinschaft Icking e.V. § 1 Name und Sitz 1) Der
Verein führt den Namen P.W.G., Parteifreie Wählergemeinschaft, Icking e.V.. 2) Er
ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in der Gemeinde Icking. § 2 Zweck 1) Die
P.W.G ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Icking,
die sich dem Wohle der Gemeinde und des Landkreises verpflichtet fühlen. 2) Zweck
und Aufgabe der P.W.G. besteht darin, den Bürgern der Gemeinde Icking
eine Organisationsform zu bieten, die es ermöglicht, alle kommunalen Angelegenheiten
in politischer, religiöser und kultureller Freiheit und Unabhängigkeit
zu vertreten und mitzubestimmen. 3) Zur
Verwirklichung der aktiven und politischen Mitarbeit sind bei allen kommunalen
Wahlen geeignete Persönlichkeiten als Kandidaten zu benennen und zu
fördern, die in den betreffenden Vertretungsorganen die Gewähr bieten, dass
sie über allen Parteiinteressen stehend auch seitens der P.W.G nicht an
Weisungen gebunden, allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht
zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger entscheiden. 4) Die
P.W.G. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie
erstrebt keinen Gewinn. Spenden und Beiträge dürfen nur zum satzungsmäßigen
Zweck verwendet werden. 5) Die
P.W.G. ist berechtigt, einer überörtlichen, gleichgesinnten Vereinigung beizutreten. § 3
Mitgliedschaft 1) Mitglied
der P.W.G. kann jede in der Gemeinde ansässige Person werden. 2) Die
Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstand
entscheidet, erworben. 3) Die
Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch
Tod des Mitglieds. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorsitzenden zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. 4) Der
Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit
beschlossen werden, wenn das Mitglied den Zielen oder dem
Ansehen der P.W.G. schadet. Der Ausschluss ist ihm schriftlich mitzuteilen. 5) Dem Mitglied
steht das Recht zu, gegen die Entscheidung des Vorstandes zu Ziff. 4)
(Ausschluss) die Mitgliederversammlung anzurufen. 6) Die
Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. § 4
Beitrag 1) Die Höhe des
jährlichen Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. 2) Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3) Mitgliedern
ohne Einkommen kann der Beitrag auf Antrag erlassen werden. 4) Mitgliedsbeiträge
sind zum 01.01. eines jeden Jahres und bis spätestens 01.04. desselben Jahres
zu bezahlen. 5) Die
Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied länger als 1 Jahr mit einem
Jahresbeitrag in Verzug ist. § 5
Organe Die
Organe der P.W.G. sind der Vorstand, die Vorstandschaft und die
Mitgliederversammlung. § 6
Vorstand 1) Der Vorstand
der P.W.G. setzt sich zusammen aus a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden c) dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden 2) Die
Vorstandschaft der P.W.G. setzt sich zusammen aus a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden c) dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden d) dem Schriftführer e) dem Kassenwart f) dem Öffentlichkeitsreferenten Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. 3) Der
Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 4) Vorstand
im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter,
die einzeln vertretungsberechtigt sind. 5) Die
Tätigkeit der Vorstandsmitglieder der P.W.G. ist ehrenamtlich. § 7
Mitgliederversammlung 1) Die
ordentliche Mitgliederversammlung ist alljährlich einzuberufen. Zudem
finden Versammlungen der Mitglieder statt. 2) Zur
ordentlichen Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Wahrung einer
Ladungsfrist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung zu laden. 3) Die
Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen, für die nach dieser Satzung
keine andere Zuständigkeit besteht, namentlich beschließt sie: a) Wahl des Vorstandes b) Wahl von zwei Kassenprüfern c) Entgegennahme des Kassenbericht d) Tätigkeitsbericht des Vorstandes e) Entlastung des Vorstandes f) Aufstellung der Kandidatenliste für
öffentliche Wahlen 4) Bei
der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 5) Auf
schriftlichen Antrag und Begründung von mindestens 1/4 aller Mitglieder hat
der Vorstand binnen 4 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen, für die die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung
gelten. 6) Der
Vorstand ist jederzeit berechtigt, bei außerordentlichen Anlässen eine „Außerordentliche
Mitgliederversammlung“ einzuberufen. Voraussetzungen sind
die Vorschriften für die ordentliche Mitgliederversammlung. 7) Über
die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.
Die Niederschrift ist vom Leiter der Versammlung zu unterschreiben. Jedes
Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen. § 8
Satzungsänderungen 1) Anträge
auf Satzungsänderungen müssen spätestens 6 Wochen vor der jährlichen
Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingehen. 2) Satzungsänderungen
müssen mit einer 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung
anwesenden Mitglieder gefasst werden. § 9
Auflösung 1) Die
Auflösung der Vereinigung kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2) Die
Auflösung der Vereinigung kann erfolgen, wenn a) 3/4 der satzungsmäßig Stimmberechtigten
anwesend sind und b) 3/4 dieser Anwesenden dies beschließen. 3) Im
Falle der Auflösung der P.W.G. wird das gesamte Vermögen einem gemeinnützigen
Zweck nach Beschluss der Mitgliederversammlung zugeführt. § 10
Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung ist bei der ersten
Mitgliederversammlung am 04.12.1990 in Kraft getreten. (Siehe auch Protokoll der
Gründungsversammlung vom 04.12.1990) Korrespondenz-Anschrift: PWG,
Parteifreie
Wählergemeinschaft,
Icking e.V. Vorsitzender: Dr. Peter
Schweiger Schmotzenbreite
11 82057 Icking |
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P W G Parteifreie Wählergemeinschaft Icking
e.V |
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